SIGMA Process & Automation GmbH

Prozessautomation ist unsere DNA.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SIGMA Process & Automation GmbH

Erlengrund 9

D-63773 Goldbach

 

Telefon: +49 6021 439 22-20

Telefax: +49 6021 439 22-21

E-Mail: info@sigma-pa.de

Web: www.sigma-pa.de

 

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Martin Spinnler, Dipl.-Ing. (FH) Jochen Hasselbach, Dipl. Ing (FH) Gerald Dollberger

Registergericht: Aschaffenburg HRB 8913

USt-IdNr.: DE232699545

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Angebote, Leistungen und Lieferungen von SIGMA Process & Automation GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Auftragsvergabe gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. 

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

Angebote von SIGMA sind freibleibend und unverbindlich. Soweit nicht abweichend

vereinbart, hält sich SIGMA an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage gebunden. Auftragserteilungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

 

§ 3 Preise

 

Alle angegebenen Preise sind Netto Euro Preise. Maßgebend sind die, in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Offensichtliche Schreibfehler in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen sind nicht bindend. Einen Abzug von Skonto wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

 

Die Abrechnung erfolgt nach folgenden Bedingungen:

Monatlich bzw. an vor Auftragsbeginn fest definierten Meilensteinen.

Abgerechnet wird die im entsprechenden Vormonat bzw. an dem jeweiligen Meilenstein erbrachte Leistung.

Die Zahlung erbitten wir nach Eingang der Rechnung innerhalb 30 Tage netto.

 

§ 5 Lieferbedingungen

 

Von SIGMA genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die SIGMA die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von SIGMA oder deren Unterlieferanten eintreten) hat SIGMA auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen SIGMA, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von SIGMA verursacht ist. SIGMA ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

 

§ 6 Gewährleistung

 

a) Bei Lieferung von Hardware übernehmen wir grundsätzlich die Gewährleistung unserer Zulieferanten. 

b) Bei Erstellung von Individualsoftware gewährleisten wir gemäß Werkvertrag die Betriebsbereitschaft der entwickelten Software, wie im Pflichtenheft beschrieben. Dies gilt auch für schriftlich vereinbarte Änderung; Erweiterungen und schriftlich zugesicherte Eigenschaften. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate nach Abnahme.

c) Bei analytischen Leistungen beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass die durchgeführten Untersuchungen unter Zugrundelegung allgemeiner naturwissenschaftlicher Grundsätze erfolgt sind. Mängelrügen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Abschlussberichts – bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung – geltend gemacht werden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die von uns durchgeführten Untersuchungen für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind.

d) Offensichtliche, bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Mängel einer technischen Dokumentation hat der Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen nach Abnahme schriftlich zu beanstanden. Danach gilt die technische Dokumentation als mangelfrei angenommen/abgenommen. Nicht offensichtliche, bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Mängel einer technischen Dokumentation hat der Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach Abnahme, schriftlich zu beanstanden. Danach gilt die technische Dokumentation als mangelfrei abgenommen.

§ 7 Haftung

 

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von SIGMA verursacht ist. Für Materialien und Dienstleistungen bei denen SIGMA als Unterlieferant auftritt gelten die Garantiebedingungen des Unterlieferanten. Fremddienstleister sind keine Erfüllungsgehilfen von SIGMA. SIGMA haftet nur für eigenes Verschulden. Gewährleistungsansprüche gegen SIGMA stehen nur unmittelbar dem Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar oder übertragbar. Die Haftung wird auf den Bestellwert begrenzt. Eine Produkthaftung wird von SIGMA nicht übernommen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

 

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bzw. Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.

 

§ 9 Schutz- und Urheberrechte

 

Sämtliche Entwürfe, Pläne und Softwareprogramme unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. SIGMA überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen

Nutzungsrechte. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung über. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurück zu entwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.

 

§ 10 Datenschutz

 

Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung von SIGMA verwiesen.

 

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort ist 63773 Goldbach.

Gerichtsstand ist 63709 Aschaffenburg.

Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen SIGMA und dem Auftraggeber/Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.

 

§ 12 Schlussbestimmung

 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Auslegung sonstiger

Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.